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Die EU-Kommission hat Deutschland in ihrem aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht aufgefordert, den Pressezugang zu staatlichen Informationen zu verbessern und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die EU-Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten entspricht. Zeitgleich plant die Bundesregierung nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses genau das Gegenteil: Auskunftsrechte sollen künftig nur noch Privatpersonen zustehen, Antragstellende müssten ihre Anfragen begründen, die Gebühren könnten steigen, und geprüft wird, den Kreis der Antragsberechtigten auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger zu beschränken.
Wer sich mit strategischer Unternehmenskommunikation beschäftigt, sollte diesen Widerspruch nicht als rein pressepolitisches Randthema abtun. Was sich hier verschiebt, betrifft die Grundstruktur öffentlicher Kommunikation: nämlich die Frage, unter welchen Bedingungen Informationen überhaupt zugänglich sind und wer das kontrolliert.
Auskunftsrechte als Fundament der Medienarbeit
Für Journalistinnen und Journalisten sind Auskunftsrechte gegenüber Behörden kein abstraktes Gut, sondern ein tägliches Arbeitsmittel. Recherchen zu Vergabeverfahren, Behördenentscheidungen oder Fördermitteln hängen direkt davon ab, ob und wie Anfragen bearbeitet werden. Wenn künftig eine Begründungspflicht eingeführt wird, verschiebt sich die Beweislast: Die Presse müsste ihr berechtigtes Interesse darlegen, bevor sie Zugang erhält, was de facto eine Vorabkontrolle durch die auskunftspflichtige Behörde bedeutet. Dass steigende Gebühren kleinere Redaktionen oder freie Journalisten schlicht von aufwändigeren Anfragen abhalten würden, liegt auf der Hand. Wer recherchiert, weiß: Die teuerste Anfrage ist oft die, bei der man vorher nicht weiß, ob etwas dahintersteckt.
Die geplante Beschränkung auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger ist aus Kommunikationssicht ebenfalls bemerkenswert, denn sie würde internationalen Medien und ausländischen Korrespondenten den direkten Zugang zu amtlichen Dokumenten erschweren. Gerade bei Themen, die europäische oder internationale Aufmerksamkeit genießen, wäre das ein Signal mit Außenwirkung, das über die innenpolitische Debatte hinausreicht.
Was das Lobbyregister mit Glaubwürdigkeit zu tun hat
Neben dem Pressezugang kritisiert die EU-Kommission auch Deutschlands Lobbyregister als unzureichend. Nach ihrer Einschätzung ist weiterhin nicht vollständig nachvollziehbar, welchen Einfluss Interessenvertreter auf konkrete Gesetzgebungsvorhaben nehmen. Sie empfiehlt deshalb ein umfassendes öffentliches Register für Lobbykontakte im Gesetzgebungsprozess.
Das berührt einen Mechanismus, der in der PR-Beratung oft unterschätzt wird: Transparenz über Einflussnahme ist keine Frage politischer Korrektheit, sondern eine Voraussetzung für Glaubwürdigkeit institutioneller Kommunikation. Solange unklar bleibt, wessen Interessen in einen Gesetzentwurf eingeflossen sind, bleibt auch die Kommunikation über diesen Entwurf strukturell angreifbar. Unternehmen und Verbände, die professionelle Stakeholder-Kommunikation betreiben, haben deshalb ein eigenes Interesse an einem funktionierenden Lobbyregister: Es schützt sie vor dem Verdacht, im Verborgenen zu agieren, und macht ihre Position öffentlich belegbar.
Reputationsmanagement beginnt bei den Rahmenbedingungen
Aus Sicht der Kommunikationsberatung lässt sich festhalten: Die Qualität öffentlicher Kommunikation hängt strukturell von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Informationen fließen. Eine Bundesregierung, die den Informationszugang für die Presse einschränkt, während die EU-Kommission das Gegenteil empfiehlt, sendet ein Signal, das Vertrauen kostet, ohne dass es einen nennenswerten Gewinn an Steuerungsfähigkeit bringt. Behörden, die schwerer zugänglich sind, werden nicht weniger beobachtet; sie werden nur anders beobachtet, und das meist mit weniger Wohlwollen.
Für Unternehmen und Organisationen, die ihrerseits auf funktionierende Medienarbeit angewiesen sind, sollte das ein Anlass zur eigenen Positionierung sein. Wer Transparenz nur dann einfordert, wenn sie nützt, verliert das Argument, sobald sie unbequem wird. Professionelles Reputationsmanagement setzt voraus, dass man die öffentliche Debatte über Informationszugang nicht nur beobachtet, sondern auch mitgestaltet, wo man legitim dazu beitragen kann.
Den Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission sowie die Berichterstattung dazu hat unter anderem der KNA-Mediendienst aufbereitet. Die Originalmeldung ist bei turi2.de zu finden.